Hamburger Anleinpflicht und Befreiung (Hundeführerschein)
Seit dem 01.01.2007 gilt eine allgemeine Anleinpflicht außerhalb des eigenen, eingezäunten Grundstücks für alle Hunde, außer in gekennzeichneten Hundeauslaufzonen. Hunde müssen angeleint werden z.B. in Grünanlagen, in Einkaufszentren u. Fußgängerzonen. An bestimmte Orte (z.B. Spielplätze) dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. Gefährliche Hunde sind immer mit Maulkorb und Leine zu führen.
Weiteres informatives erhalten Sie unter der Hamburger Anleinpflicht und dem Hamburger Infoblatt.
Befreiung von der Anleinpflicht und dessen Voraussetzungen:
- Ihr Hund ist mindestens 1 Jahr alt,
- Gechipt, und im zentralen Hunderegister (Tasso) angemeldet.
- Nachweis Tierhalterhaftpflicht – Steueranmeldung – Chipnummer
- das Halten und/oder Führen des Hundes oder generell von Hunden, darf nicht untersagt worden sein
Hunde mit denen die Gehorsamsprüfung nicht durchgeführt werden darf:
- "gefährliche Hunde" im Sinne des HundeG § 2 (evtl. Ausnahmen erfragen Sie bitte per eMail)
- Hunde, für die ein Leinen- oder Maulkorbzwang angeordnet wurde
Folgende Aufgaben sollte Ihr Hund können:
- Locker an der Leine laufen
- Frei folgen (Fuß ohne Leine)
- Zwei der Übungen Sitz – Platz – Steh
- Auf Ruf unverzüglich herankommen
- Ruhig sitzen oder liegen bleiben, während der Besitzer sich entfernt
- Ein gutes Sozialverhalten wird vorausgesetzt, Begegnung mit fremden Hunden
- Sportler & vorbei gehende Menschen sollen brav ignoriert werden.
Zusammengefasst wird von Ihnen und Ihrem Hund einen guten Grundgehorsam und einen rücksichtsvollen Führungsstil erwartet.
Hamburgisches Gesetzt über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetzt HundeG)
vom 26. Januar 2006 -> Aktuelle Fassung